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Das Deutsche Handwerk und der Leistungswettbewerb.

veröffentlicht am: 9. Januar 2020

Der Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks wird jährlich in rund 150 Wettbewerbsberufen in vier Stufen durchgeführt. Er beginnt in der Regel auf der Innungsebene und wird dann auf Handwerkskammer-, Landes- und Bundesebene fortgesetzt. Somit sind die ersten Ansprechpartner für interessierte und qualifizierte junge Handwerkerinnen und Handwerker auch zunächst die Innungen und Handwerkskammern.

Teilnahmeberechtigt sind Junghandwerkerinnen und -handwerker, die ihre Gesellenprüfung in der Zeit vom Winter des Vorjahres bis zum Sommer des Wettbewerbsjahres abgelegt und zum Zeitpunkt der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung das 27. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Zuständig für die Zulassung ist die Handwerkskammer, bei der der Berufsausbildungsvertrag in die Lehrlingsrolle eingetragen ist.

Der Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks (PLW) will die Vorzüge der betrieblichen Ausbildung herausstellen, die Achtung vor der beruflichen Arbeit im Handwerk stärken, für das Handwerk werben, die Öffentlichkeit für die Bedeutung der Ausbildungsleistungen des Handwerks sensibilisieren und begabte Lehrlinge in ihrer beruflichen Entwicklung fördern.

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